Die Stadt Grebenstein sucht ein neues Mitglied im Ortsgericht - für Udenhausen -
Im Ortsgericht Grebenstein II (Udenhausen) endet die Amtszeit zweier Mitglieder (sogenannte „Ortsgerichtsschöffen“) am 14.12.2025.
Aus diesem Grund werden interessierte Bürger*innen gesucht, die bereit sind, diese ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen. Die Amtszeit der Ortsgerichtsvorsteher und der Schöffen beträgt in der Regel zehn Jahre (je nach Lebensalter). Die Ernennung erfolgt durch das Amtsgericht Kassel.
Ortsgerichte gibt es bundesweit nur in Hessen und sind ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Gerichtsverwaltung. Das Ortsgericht erbringt für die Bürger*innen Dienstleistungen, die die Stadtverwaltung nicht erbringen kann. So nimmt es Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens wahr. Rechtlich gesehen ist es eine Behörde des Landes Hessen und untersteht der Dienstaufsicht des Hessischen Justizministeriums.
Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes gehören:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden (z.B. bei Erbausschlagungen)
- Sicherung von Erbschaften („Nachlässen“)
- Wertermittlung (Schätzung) von Grundstücken und Gebäuden
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen
Zu Ortsgerichtsmitglieder dürfen nur Personen berufen werden,
- die ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts (Udenhausen) haben
- die Deutsche im Sinne des § 116 GG sind
- die Allgemeines Vertrauen genießen
- die lebenserfahren und unbescholten sind
- die keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben
- die nicht als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind
- die nicht als Richter oder Beamte im Justizdienst tätig sind und deren Tätigkeit in Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht
- die im Idealfall mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sind
Im Rahmen der Möglichkeiten wird das Ortsgericht durch die Stadtverwaltung unterstützt. So z.B. bei Personendaten oder auch Unterlagen zur Grundstücks- und Gebäudeschätzung.
Wer Interesse an dem Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe hat und weitere Informationen benötigt, wendet sich bitte bis zum 31. August 2025 an die Stadtverwaltung Grebenstein, Frau Sutor (Tel.: 05674 705-25) oder Frau Peckmann (Tel.: 05674 705-26)
oder hauptamt@stadt-grebenstein.de.