Die Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung auf 5 Jahre gewählt und vom Amtsgericht ernannt.
Die Hauptaufgabe der Schiedspersonen besteht darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten zweier Parteien durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen.
Gesucht werden Personen, die über eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören, sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung verfügen.
Da hierfür eine gewisse Lebenserfahrung durchaus als sinnvoll erachtet wird, sollte die Schiedsperson mindestens 30 Jahre alt sein.
Interessierte Bewerber/innen, die ihren Wohnsitz in Grebenstein haben, können sich bei der Stadt Grebenstein unter hauptamt@stadt-grebenstein.de bis zum 15. März 2023 bewerben.
Bei Rückfragen stehen Ute Sutor (Tel.: 05674/70525) sowie Christine Peckmann (Tel.: 05674/70526) zur Verfügung.